Heliotrope Wilkins Ex-Slytherin Ordensmitglied
| Thema: Schulbibliothek: Benützungsordnung Do 21 Aug 2014 - 18:39 | |
| Benützungsordnung der Schulbibliothek Die Bücher sind pfleglich zu behandeln und nach dem Gebrauch wieder an ihren Platz zurück zu stellen.
In den Silencium-Bereichen sollte nicht gesprochen werden.
Wenn in der Bibliothek gesprochen wird, sollte dei Lautstärke reduziert werden um andere Besucher nicht zu stören.
Den Anweisungen des Bibliothekars ist immer Folge zu leisten.
Wird ein Buch entlehnt, so müssen Autor und Signatur des Buchs, sowie der Name desjenigen, der das Buch ausleihen möchte, in die Entlehnliste eingetragen werden.
Bücher aus dem Handapperat, die mit einem silbernen Streifen versehen sind, dürfen nur vor Ort gelesen und nicht entlehnt werden.
Benutzer sind verpflichtet die Bibliothekarin über mangelhaften Zustand von Büchern, fehlende Bücher oder durch Verschulden des Entlehners beschädigte Werke, zu unterrichten.
Hat ein Schüler ein Buch beschädigt, muss er dies melden und erhält dafür Punkteabzug, abhängig vom Grad der Beschädigung, aber nicht höher als der Wert des Buches. Es fällt kein Punkteabzug an, wenn der Schüler das Buch ersetzt.
Es ist ausdrücklich verboten Bücher aus der Bibliothek zu entwenden, ohne dies in der Entlehnliste zu vermerken. Sollte man erwischt werden dabei, gibt es ebenfalls Punkteabzug, der dem Wert des Buches entspricht.
|
|